Mandantenwechsel in BPM-Prozessen
Grundlagen
Voraussetzung: Das Mandaten-Modul muss aktiviert sein.
Ein Prozess wird immer mit dem Mandant der aktuellen Session gestartet. Jede Benutzeraktion oder Wartezustand in der laufenden Instanz kann nur nur in einer Session mit demselben Mandaten weitergeführt werden.
Benutzeraktionen oder Gruppenaktionen kennen den Start-Mandanten der Prozess-Instanz. Vor dem Öffnen, Editieren oder Weiterführen der Benutzeraktion erfolgt eine Prüfung auf den aktuellen Mandant des Session.
Call-Center-Modus
Im Call-Center-Modus kann der Anwender seinen Mandanten jederzeit wechseln, daher ist die Prüfung an allen relevanten Stellen so wichtig.
Ungültige Mandanten-Zuordnung
Der Ungültige Mandanten-Zuordnung wird im Benachrichtigungsmenü über das entsprechende Icon angezeigt. Kann der Anwender vor dem Öffnen den Mandaten auf den Start-Mandanten des Prozesses wechseln so wird dies im Dialog angezeigt. Falls aber ein Wechsel nicht möglich ist oder der Anwender dem Start-Mandaten gar nicht zugeordnet ist so wird die weitere Verarbeitung verwehrt.
Exklusiv-Modus
Falls der im Prozess zugewiesene Anwender einer Benutzeraktion nicht über den Start-Mandanten verfügt und dabei noch im Exklusiven-Modus arbeitet, wird auf die Benutzeraktion nie zugreifen können. Diese Prozess-Instanz steht somit im einem ungültigen Zustand. Der betroffene Anwender wird in diesem Fall über eine Systembenachrichtigung informiert und kann sich an den Administrator wenden.
Im Gegensatz zu Benutzeraktionen kann bei Wartezuständen wie eingehenden Nachrichtenereignissen per Webservice oder E-Mail-Import der Mandant nur implizit auf den Start-Mandanten des Prozesses gewechselt werden. Ist dies wegen fehlender Zuordnung nicht möglich, schlägt der Aufruf bzw. die Verarbeitung des Imports im Prozess fehl.