Compliance in Kombination mit Geschäftspartnerqualifizierung
Sind die beiden Module Compliance und Geschäftspartnerqualifizierung gleichzeitig im Einsatz, sind folgende Änderungen am Standardverhalten der beiden Module zu erwarten:
Qualifizierte Geschäftspartnerneuanlage
Bei der qualifizierten Geschäftspartnerneuanlage findet vor der kostenpflichtigen Abfrage der Informationen beim Dienstgeber eine Vorab-Compliance-Prüfung statt.
Die Vorab-Compliance-Prüfung wird nicht im CRM-System dokumentiert, da zu diesem Zeitpunkt noch kein Geschäftspartner-Datensatz angelegt wurde, bei dem die Compliance-Prüfung hinterlegt werden kann.
Fällt diese Prüfung ohne Treffer aus, wird der normale Qualifizierungsprozess fortgesetzt, es erfolgt die Produktauswahl und der qualifizierte Geschäftspartner wird angelegt. Im Rahmen der Neuanlage erfolgt die automatische Compliance-Prüfung, die entsprechend beim Geschäftspartner hinterlegt wird.
Fällt die Compliance-Prüfung mit Treffern auf die eingegebenen Suchkriterien bzw. die Auswahl des Unternehmens aus der Vorschlagsliste aus, wird die Qualifizierung nicht weiter fortgesetzt.
Ist die unqualifizierte Neuanlage nicht erlaubt, wird eine Benachrichtigung an die Clearing-Stelle generiert, damit diese in Zusammenarbeit mit der Compliance-Stelle den Fall auflösen kann. In der Aktivität werden die eingegebenen Kriterien festgehalten, sodass die Clearing-Stelle weiß, um welchen neuen Geschäftspartner es sich handeln soll.
Ist die unqualifizierte Neuanlage erlaubt, erfolgt die Neuanlage ohne die Qualifizierung des Geschäftspartners. Über den regulären Compliance-Prozess erhält die Compliance-Stelle eine Benachrichtigung zur Überprüfung der Treffer. Sobald die Überprüfung durchgeführt wurde und der Geschäftspartner den Compliance-Status “In Ordnung” hat, kann die Nachqualifizierung durchgeführt werden.
Nachqualifizierung bestehender Geschäftspartner
Bei der Nachqualifizierung erfolgt vor der Abfrage der Informationen beim Dienstgeber eine Prüfung auf den Compliance-Status.
Fall: Compliance-Status ist "Kritisch" oder "In Prüfung"
In diesem Fall bekommt der Anwender eine Hinweismeldung: "Dieser Geschäftspartner befindet sich aktuell in einem Compliance-Prüfungsvorgang oder ist als Compliance-Kritisch eingestuft. Eine Qualifizierung ist daher nicht möglich."
Der Qualifizierungsvorgang wird abgebrochen und kann erst durchgeführt werden, wenn der Geschäftspartner den Compliance-Status “In Ordnung” hat.
Fall: Compliance-Status ist "Ungeprüft" ODER "In Ordnung" und älter als 365 Tage (größer gleich)
In diesem Fall bekommt der Anwender eine Hinweismeldung: "Bei diesem Geschäftspartner liegen keine aktuellen Compliance-Informationen vor. Bitte führen Sie zuerst eine Compliance-Prüfung durch."
Der Qualifizierungvorgang wird abgebrochen und kann erst durchgeführt werden, wenn eine (aktuelle) Compliance-Prüfung erfolgt ist.
Fall: Compliance-Status ist "In Ordnung" und jünger als 365 Tage (kleiner)
In diesem Fall wird die Nachqualifizierung regulär durchgeführt.
Dunkelverarbeitung und / oder Monitoring
In der aktuellen Version der Compliance-Prüfung und Geschäftspartnerqualifizierung findet keine Compliance-Prüfung vor der Dunkelverarbeitung oder im Rahmen des Monitorings statt.