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Selbstauskunft

Jede natürliche Person hat ein Auskunftsrecht über die bei einem Unternehmen gespeicherten und verarbeiteten personenbezogenen Daten. Mit dem Inkraftreten der DS-GVO sind Firmen dazu verpflichtet diese Auskünfte binnen kurzer Frist zu erteilen. Um sowohl die Anfrage, als auch die Auskunftserteilung so einfach wie möglich zu gestalten, gibt es im CRM-Kundenportal bereits eine Funktion, mit der ein Kunde die Datenauskunft selbsttätig anfordern und einsehen kann.

Richtet eine Person die Anfrage nach einer Dateselbstauskunft direkt an das Unternehmen, dann ermöglich das vorliegende Modul die einfache Bearbeitung und Beantwortung dieser Anfrage. Per Mausklick erstellt das Modul eine Ausgangsmail mit angehängtem Selbstauskunftsreport und dokumentiert die Anfrage in einer Aktivität.

Freigegebene Versionen:

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