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Auskunft Kampfmittelfreiheit

2025.6

Für ehemalige Bombenabwurfgebiete des zweiten Weltkriegs ist erforderlich, dass vor Beginn eines Bauvorhabens der Grundstückseigentümer Maßnahmen trifft, um mögliche Schäden Dritter durch Kampfmittel zu verhindern.
Bevor Netzbetreiber, deren Netzgebiet sich über eine solche Zone erstreckt, baulich tätig werden, fordern sie entsprechende Informationen zu betroffenen Grundstücken an.

Auskunft KMF starten

Der Start der Auskunft über Kampfmittelfreiheit erfolgt über die Aktionsbox eines Projekts. Hier steht im Ordner "Netzanschluss" ein entsprechender Eintrag zur Verfügung. Ein Sachbearbeiter kann zu einem Netzanschlussbegehren Auskünfte bezüglich der Kampfmittelfreiheit eines Grundstücks anfordern.

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Der Prozess kann ausschließlich von Mitarbeitern, die der Gruppe "Projektleiter" angehören, gestartet werden. Ist es nicht der Fall, wird eine Meldung angezeigt.

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Andernfalls entsteht ein Vorgang vom Typ "Auskunft Kampfmittelfreiheit"

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Mitglieder der Gruppe "Auftragskoordination" erhalten bei neuen Vorgängen des Typs "Auskunft Kampfmittelfreiheit" eine Benachrichtigung

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E-Mail versenden

Die vorbereitete E-Mail-Aktivität kann bearbeitet und über die Toolbar verschickt werden.

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